Überarbeitetes Merkblatt: Mängelhaftung beim Bauwerkvertrag
Wer schuldet was – und ab wann wird’s kritisch? Bei Bauwerkverträgen gilt: Das Werk muss mängelfrei sein. Weicht es vom Vertrag ab, kommen die Mängelrechte ins Spiel.
Unser aktualisiertes Merkblatt zeigt:
- wann ein Mangel vorliegt
- welche 5 Fragen entscheidend sind für einen Gewährleistungsanspruch
- welche Mängelrechte bestehen
- was OR und SIA 118 dazu sagen
Wichtig: Gesetzesänderung per 1. Januar 2026. Für neu abgeschlossene Verträge gilt jetzt:
- Rügefrist neu 60 Tage (statt sofort)
- Die sofortige Rüge gemäss SIA 118 ist nicht mehr durchsetzbar
- Verjährungsfrist von 5 Jahren kann nicht mehr verkürzt werden